Can-AM ATV & UTVs nach 2017

Du hast eine Can-Am erworben nach 2017? 
Hast vorne und hinten Kennzeichen drauf ( Sprich Autokennzeichen)Du denkst du hast 100km/h Zulassung also kein Eintrag im Fahrzeugausweis? Dann müssen wir dir heute folgendes mitteilen:

Die Can-Am können ausschließlich als gewerblicher Traktor zugelassen werden. Manche ATVs wurde fälschlicherweise mit einer angeblichen 100km/h durchgelassen. Dies betrifft die Fahrzeuge mit ABS. In der Schweiz gibt es diese Zulassung nicht. Hier müssen alle Traktoren auch min 60km/h gedrosselt werden oder tiefer.

Bei der MFK wird dies kontrolliert und ggf. wird es auch nachgetragen wenn es nicht im Fahrzeugausweis steht.

SOMIT GILT:
Keine Can-Am ab 2017 hat Autobahnzulassung
alle Can-Am mit T3b Zulassung somit sind dem Nacht , Sonntags- & Feiertagsregelung unterstellt.
auch muss ein Abgasdokument stets mitgeführt werden. Wer keines besitzt empfehle ich dringend euren Händler zu kontaktieren und auch dies nach zu reichen.

Im Fahrzeugausweis auf der Linken Seite muss stehen Code 118 ( für Geschwindigkeitstafel 60km/h erforderlich)
und Code 400 ( AWD mitführen, da damit ist das Abgaswartungsdokument gemeint)


Der Rest zum Fahrverbot findet ihr bei uns auf einem anderen Blog zum nachlesen.

ist am Heck anzubringen und ist im Fahrzeugausweis eingetragen (Code 118) somit auch keine Autobahnzulassung 
Sowie als Trktor dem Fahrverbot unterstellt siehe oben

ist mitzuführen und alle 24 Monate zu erledigen. Mit Code 400 im Fahrzeugausweis eingetragen


Wie immer, ihr müsst mir nichts glauben gerne steht euch dafür unsere Motorfahrzeugkontrolle gerne Rede und Antwort.
Tel: 027 606 71 00


Mail: scn_visp@admin.vs.ch
vor Ort:
Bockbartstrasse 6, 3930 Visp

Montag

08:00 - 11:30

13:30 - 18:00

 

Dienstag - Donnerstag

08:00 - 11:30

13:30 - 17:00

 

Freitag

08:00 - 16:00

 

Samstag/ Sonntag / Feiertagen/ Brückentage

Geschlossen

 

 

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