
Wegen der Grossen Nachfrage:
Sonntagsfahrverbot für ATVs betreffen nur die mit T Zulassung als gewerbliche Traktoren.... Ist dein ATV davon betroffen kannst du eine Ausnahmebewilligung beantragen
Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sind nur zulässig, wenn die Fahrt am Sonntag oder zur Nachtzeit dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines andern Verkehrsmittels vermieden werden kann.
Bewilligungen werden für folgende Fahrten erteilt:
- Transport von Postsendungen im Auftrag und im Rahmen der Universaldienstverpflichtung der Schweizerischen Post (Art. 2 PG)
- Transport von Zirkus-, Schausteller-, Marktfahrer-, Orchester-, Theatermaterial und dergleichen
- Fahrten beim Bau und Unterhalt von Strassen und Gleisanlagen sowie von Werkleitungen sie Strom-, Wasser-, Telekomleitungen
- Verschiebung von verkehrsstörenden Ausnahmefahrzeugen und für verkehrsstörende Ausnahmetransporte
- Fahrten bei Veranstaltungen, namentlich zum Transport von Lebensmittel und Getränken
Missachten des Nachtfahrverbotes um mehr als 2 Std. (eff. Fahrzeug) (VRV 91/2, 96) ab CHF 300.--
Missachten des Sonntagsfahrverbotes (VRV 91/1, 96) CHF
200.--
die weiterfahrt wird von der Polizei schriftlich untersagt. ( Freie fahrt nur MO-SA von 05:00-22:00 ausgenommen ein Feiertag liegt dazwischen)
wer also eine Sonderbewilligung einholen will hier der Link:
SONDERBEWILLIGUNG beantragen
Gebühren für Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen
1 | Nacht/Sonntag | CHF | 60.00 | |
2 bis 5 | Nächte/Sonntage | CHF | 90.00 | |
6 bis 15 | Nächte/Sonntage | CHF | 135.00 | |
16 bis 30 | Nächte/Sonntage | CHF | 180.00 | |
31 bis 175 (Halbjahresbewilligung) |
Nächte/Sonntage | CHF | 350.00 | |
185 und mehr (Jahresbewilligung) |
Nächte | CHF | 600.00 |
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