ATV & UTV als Traktoren mit Sonntagsfahrverbot

Die Quad & ATV Sczene ist im Wandel. Seit 2017 gibt es die neue Zulassung L7e B1.
Ein Segen oder ein Graus? Wir erklären es euch nun gerne hier eindeutig.

Ein ATV und Quad vor 2017 musste die 15kW Regel einhalten... Das war einmal. Seit 2017 sind strengere Regelungen vorhanden.
Ein ATV,Quad UTV oder SBS muss
4 Scheibenbremsen besitzen
offene oder Selbst- /Manuelsperrendes Differential haben
Euro 4 Abgasnormen erfüllen
den Lärmpegel einhalten.
....

Diese Forderung war nicht unbekannt bei den Herstellern,wie haben sie darauf reagiert?


TGB hat die Blade sehr rasch auf die neuen Regelungen umgebaut und war so mit CFMOTO die einzigen mit solchen Zulassungen. Die Blade 550 und kleiner bekamen dies nie, da eh gerade Fahrzeuggenerationenwechsel bevorstand im Jahr 2018

CFMOTO als Europa Leader hat sich KSR hier ganz klar hinter den Tisch gesetzt und hat die Hausaufgaben als Beste gemacht. Sie bieten heute sämtliche ATVs 400ccm - 800ccm mit L7e B1 Zulassung an. Das ist BOMBASTISCH. Nun wird auch der 1000er folgen. Ausnahmen: UTV und SBS Welt müssen via Traktorenzulassung kommen wegen dem Betriebsgewicht.

POLARIS: Einer der ersten Marken hatten sie die etwas andere Lösung präsentiert und machten aus dem ATV, UTV und SBS einen Traktor.  60km/h und volle Leistung wurde kommuniziert und  damit gelang es Polaris weiterhin am Ball zu bleiben

CAN-AM: Auch sie schafften es später eine Traktorenzulassung zu bekommen, dank ABS wollten und hatten sie einige Zeit auch die 100km/h Zulassung

Textron / Arcitcat
Sie hatten ganz andere Sorgen und haben sich zunächst der Übernahme gewittmet. Heute bieten sie auch die 60km/h Traktorenvariante an

SMC
einer der wenigen "preisgünstigen" ATV Hersteller haben sich den neuen Zulassungen gestellt und nun kommen nach und nach die Neuen Generationen ATVs mit L7e B1 Zulassungen wieder.

Ist Traktorenzulassung eine Alternative?

Wer fällt als aller erstes mal unter das Sonntags & Nachtfahrverbot eigentlich?

Art. 91 Grundsatz
1 Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen und an den folgenden Feiertagen: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten sowie 26. Dezember, wenn Weihnachten nicht auf einen Montag oder Freitag fällt. Wird in einem Kanton oder Kantonsteil einer dieser Tage nicht gefeiert, so gilt dort auch das Sonntagsfahrverbot nicht.
2 Das Nachtfahrverbot gilt von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
3 Unter das Sonntags- und Nachtfahrverbot fallen:
a. schwere Motorwagen (Art. 10 Abs. 2 VTS2);
b. gewerbliche Traktoren und Arbeitsmotorwagen;
c. Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht (Art. 7 Abs. 6 VTS) von über 5 t;
d. Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (Art. 7 Abs. 4 VTS) von mehr als 3,5 t mitführen.

Wie besagt viele Hersteller finden sich nun in der Traktorenzulassung wieder. Genauer gewerbliche Traktoren! Das dies ein Spiel mit dem Feuer darstellt erklären wir euch nun:

Die ATVs werden als T3,T3bZulassungen eingelöst. Sprich als Traktoren. Sie bekommen weisse Kennzeichen und sind daher nach CH Gesetz gewerbliche Traktoren. Punkt. Argument von wegen Personentransport gilt hier nicht da Traktor...

Also gehen wir weiter. gewerbliche Traktoren unterliegen den Nach- & Sonntagsfahrverboten. Und nun wann fahren die meisten ATVs im privaten Segment umher? richtig am Sonntag....

aber halt es gibt doch Ausnahmen sagen die Hersteller und Verkäufer...Richtig und das sind diese und nur diese:


Art. 91a Ausnahmen vom Verbot 1 Vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sind ausgenommen:

a. Fahrzeuge zum Personentransport;
b. landwirtschaftliche Fahrzeuge;
c. Fahrzeuge, die einen Sattelanhänger mit einem zum Wohnen dienenden Aufbau mitführen;
d. Fahrten der Feuerwehr, des Zivilschutzes, der Sanität, der Polizei und des Militärs sowie Fahrten zur Hilfeleistung bei Katastrophen; 1 SR 741.11 2 SR 741.41 Verkehrsregelnverordnung AS 2010 4570
e. gewerbliche Traktoren, Motorkarren und Arbeitskarren sowie ihre Anhänger, sofern die Fahrzeuge während den Verbotszeiten ausschliesslich für landwirtschaftliche Fahrten verwendet werden (Art. 86–90);
f. Fahrten der Schweizerischen Post im Rahmen der Universaldienstverpflichtung (Art. 2 des Postgesetzes vom 30. April 19973, PG);
g. Transporte von Lebensmitteln (Art. 3 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Okt. 19924, LMG), die nicht tiefgefroren, ultrahocherhitzt oder sterilisiert sind und deren Verbrauchsfrist höchstens 30 Tage beträgt;
h. Transporte von Schlachttieren und Sportpferden;

i. Transporte von Schnittblumen;
j. Transporte von Tageszeitungen mit redaktionellem Inhalt sowie Fahrten für aktuelle Fernsehreportagen. 


 Wir haben gelernt unsere ATVs sind gewerbliche Traktoren nach dem CH Strassengesetz. Also haben wir diese einzige Möglichkeit dieses Gesetz zu umgehen.Nun aber wie begründet ihr den Einsatz wennihr auch noch einen Bauernhof in Ausserberg habt und auf dem Gotthard pass angehalten werdet?. Ehm ja habe ie Kühe hier auf der Alpe? Somit habt ihr die Tiere ja einer Alpgenossenschaft übergeben? Super dann fährt ihr hier nicht mehr Landwirtschaftlich.... Ausser und hier kommts nun man kann eine Sonderbewilligung beim Kanton beantragen. Diese ist jedoch befristet auf maximal 1/2 Jahr. Bewilligungsverfahren liegt beim Zuständigen Kanton und es entstehen folgende Kosten:

1 Nacht/Sonntag   CHF 60.-
2 bis 5 Nächte/Sonntage   CHF 90.-
6 bis 15 Nächte/Sonntage   CHF 135.-
16 bis 30 Nächte/Sonntage   CHF 180.-
31 bis 175
(Halbjahresbewilligung)
Nächte/Sonntage   CHF 350.-
185 und mehr
(Jahresbewilligung)
Nächte   CHF 600.-

Wann werden Ausnahmebewilligungen ausgestellt?

Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sind nur zulässig, wenn die Fahrt am Sonntag oder zur Nachtzeit dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines andern Verkehrsmittels vermieden werden kann.

 

Bewilligungen werden für folgende Fahrten erteilt:

 

  1. Transport von Postsendungen im Auftrag und im Rahmen der Universaldienstverpflichtung der Schweizerischen Post (Art. 2 PG)
  2. Transport von Zirkus-, Schausteller-, Marktfahrer-, Orchester-, Theatermaterial und dergleichen
  3. Fahrten beim Bau und Unterhalt von Strassen und Gleisanlagen sowie von Werkleitungen sie Strom-, Wasser-, Telekomleitungen
  4. Verschiebung von verkehrsstörenden Ausnahmefahrzeugen und für verkehrsstörende Ausnahmetransporte
  5. Fahrten bei Veranstaltungen, namentlich zum Transport von Lebensmittel und Getränken

Fazit eine Bewilligung zur Spassfahrten wird wohl kaum ein Kanton zustimmen....Jetzt sagen wir aber: Scheiss drauf liebes CH Gesetz und es kommt dann halt so wies kommen muss.... Die Polizei stellt ein ATV fahrer als Traktor. Was hat er zu befürchten?

Missachten des Nachtfahrverbotes um mehr als 2 Std. (eff. Fahrzeug) (VRV 91/2, 96) ab CHF 300.--

Missachten des Sonntagsfahrverbotes (VRV 91/1, 96) CHF 200.--

zugleich ist die weiterfahrt untersagt oder nur bis zur nächsten möglichen Parkmöglichkeit gestattet.

 

Wie seht ihr es? Habt ihr Stichhaltige andere Beweise das dies nicht so angewendet werden kann und wohl früher oder später auch wird? Was denkt ihr o darüber? ist es euch egal oder ein wichtiges Kaufkriterium die L7e B1 Zulassung? schreibt es unter die Kommentare. 

wer also eine Sonderbewilligung einholen will hier der Link:
 SONDERBEWILLIGUNG beantragen

Kommentar schreiben

Kommentare: 20
  • #1

    John Deere Gator Fahrer (Montag, 08 April 2019 23:11)

    Ein paar Händler / Importeure empfehlen ein Einlösen als "Gewerblicher Motorkarren" mit weisser Nummer (Höchstgeschwindigkeit 30Km/h) . . . ist auf Grund der Gesetzlichen Unklarheiten auch nicht das gelbe vom Ei!

  • #2

    Quadcenter Heinzmann (Dienstag, 09 April 2019 00:23)

    absolut nicht... und was passiert wenn man dich bei 70/80km/h erwischt? Vorteil Helmpflicht entfällt. Ob aber das wirklich ein Vorteil seinsei dahingestellt.... CFMOTO hat da diebsauberste Lösung aktuell

  • #3

    Bergquaddler (Freitag, 12 April 2019 14:51)

    wie sieht es denn mit den in D zugelassenen LOF-Fahrzeugen aus ?
    müssen die auch Sonntags ihr Fahrzeug schieben bzw im Stall lassen ?

    L G aus Schwaben

  • #4

    John Deere Gator Fahrer (Sonntag, 12 Mai 2019 09:42)

    das grosse Problem in der Schweiz ist, die Unterscheidung zwischen Landwirtschaftlichen- und Gewerblichen-Fahrzeugen! Die Frechheit dabei ist, dass ja auch die Landwirtschaft ein Gewerbe ist . . .
    Fazit: Ihr könnt einlösen was Ihr wollt, entweder Ihr habt ein "Bauerngewerbe" und könnt fahren "wann" Ihr wollt, nicht aber "wo" Ihr wollt ;-) oder Ihr müsst Bewilligungen beantragen, die Ihr für Privatfahrten schwerlich bekommen werdet.

  • #5

    Nachtrag (Sonntag, 12 Mai 2019 10:18)

    Hier noch etwas Verwirrung durch das Bundesamt für Verkehr BAV:
    https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/themen-a-z/landverkehrsabkommen/die-inhalte-des-landverkehrabkommens0/nacht--und-sonntagsfahrverbot.html

    Hier steht: Alle Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 !?! Tonnen

  • #6

    Quadcenter Heinzmann (Sonntag, 12 Mai 2019 11:36)

    das haben wir auch gelesen und bekamen damals von der MFK auch Auskunft. Es gelten die STVO Gesetzestexte. und ja da steht genau dieses Detail nicht drin. Sprich Erklärung was ein Nacht und Sonntagsfahrverbot ist ist nicht identisch zum Gsetzestext? Hmmmm aber leider ist das aktuell hier der Fall und laut MFK ist halt richtig es gilt das Gesetz nicht die Erläuterung dazu obwohl beides auf der gleichen offiziellen Webseite zu finden ist.

  • #7

    John Deere Gator Fahrer (Montag, 13 Mai 2019 22:39)

    Ich hatte Heute ein längeres Gespräch mit einem Mitarbeiter des MFK Abteilung Sonderbewilligungen. Fakt ist, wir kommen im Moment nicht um Art.91 herum!
    Es geht hier nur um Politik und nicht um Sachverstand. Es bleibt uns also nichts anderes übrig als einen profilierungssüchtigen Politiker zu suchen der im Bundeshaus weibelt (Lobbying für unser Anliegen) betreibt. Meine Forderung wäre gewerbliche Traktoren bis 3,5 Tonnen, vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot zu befreien, genau so wie es bei der LSVA gemacht wird. Es könnte aber durchaus sein, dass das Nachtfahrverbot in einigen Jahren aufgehoben wird, weil unsere Strassen am Tag völlig überlastet sind.

  • #8

    Quadcenter Heinzmann (Montag, 13 Mai 2019 23:09)

    keine solche Alibi übung sondern eine echte Quad,ATV Zulassung machen... und gut ist

  • #9

    Quadcenter Heinzmann (Montag, 13 Mai 2019 23:13)

    aber super das eine weitere MFK unser Ding bestätigt und wir nicht als Idioten da stehen. Wir haben auch lange diskussionen geführt aber eben.... Gesetz ist Gesetz und da müssen wir uns beugen und wir als Quad und ATV Spezialist war klar das wir dem Gerücht auf die Zähne fühlte und euch reinen Wein ausschenken.

  • #10

    John Deere Gator Fahrer (Samstag, 31 August 2019 23:35)

    Auch CFMOTO hat ein Problem mit den Zulassungen in der Schweiz!
    https://www.cf-moto.eu/uforce1000/
    * LoF-Version nur in Deutschland zulassungsfähig!

  • #11

    Edi Baumann (Sonntag, 04 Oktober 2020 20:03)

    Darum komme ich auf der Suche nach einer Quad-Anhängerlösung nicht weiter!Habe noch einen Suzuki SX4 mit dem ich Anhängerfahrten,(Baumschnitt,Gartenabfälle etc.)ausführe.1.Anh.Hymer gebremst leer 230kg,max.Gew.750kg(extra f.Quad-lösung v.1000 auf 750kg herabgesetzt).2.Anh.Westfalia ungebremst,leer 80kg,max.400kg. Suchte nun eine Lösung dass ich die beiden Anh.mit einem Quad und meinem Motorradschild(als Wechselschild)betreiben kann.Begrenzung 60km/h für Anh. Betr.wäre f.mich Ok.Anstelle des Suzuki möchte ich dann ein E-Fahrzeug z.Beisp.(Microlino,Renault Twizy o.ä.),das ich dann als Wechselschild z.Quad verwenden könnte. Warum ist all das in der Schweiz so kompliziert? Heute darf ich mit dem Suzuki ja auch mit Anh.80km/h fahren,und ohne Anh.120km/h. Warum kann diese Eigenverantwortung nicht auch beim Quad,(60km/h mit),oder,(80km/h ohne)Anhänger angewendet werden? Bei allen Quad steht immer AHK, aber niemand kann mir genau sagen,wieviel ich gebr.und ungebr.anhängen darf.(mit Motorradschild). Autobahn zulassung brauche ich sowieso nicht,da dies mit Quad kein Vergnügen ist.

  • #12

    blackfisk (Dienstag, 06 Oktober 2020 00:05)

    Wo ist das Problem!?
    Schlagt sie doch mit ihren eigenen Mitteln!
    Siehe Ausnahmeregel i. -"Transport von Schnittblumen"
    Also einfach ein par Schnittblumen in die Box oder den Rucksack, die Ausnahmeregel ist erfüllt und man hält sich 100% an die Gesetzestexte!

  • #13

    Markus Steinmann (Dienstag, 17 August 2021 08:30)

    Tut sich da wieder was auf dem Markt? Polaris 570 (Version 2021)?
    Auch als Bauer würde ich mein ATV niemals als Traktor einlösen…..

  • #14

    Quadcenter Heinzmann (Dienstag, 17 August 2021 10:02)

    Halli Hallo

    Die Euro 5 Verdchärfung 2021 hat nicht wirklich für Entspannung gesorgt.

    Werde die Tage mal einen Blogeintrags Update machen.

    Polaris, CFMOTO und TGB haben L7e Zulassungen. Bei dwn anderen Happerts extrem.

  • #15

    wedy (Samstag, 13 November 2021 12:52)

    Halli Hallo
    beabsichtige eine UF Force 550 zu kaufen. Zurzeit ist er als Traktor mit weisser Nummer eingelöst. Kann ich diesen mit Wechselnummer zu meinem Auto einlösen?
    Danke
    wedy

  • #16

    Quadcenter Heinzmann (Donnerstag, 18 November 2021 23:11)

    ja das kannst du

  • #17

    arne (Mittwoch, 12 Oktober 2022 19:19)

    hallo ich kann einen Arctic Cat 1000 TVR Quad kaufen der als Traktor zugelassen ist. Kann ich das aendern? Ich will das Sonntagsfahrverbot vermeiden. Sonntagsfahrverbot.

  • #18

    Quadcenter Heinzmann (Mittwoch, 12 Oktober 2022 20:17)

    Hallo Arne

    Kurz und knapp:
    Nein nicht möglich

    Du musst die Maschine tauschen.

  • #19

    sushi (Sonntag, 09 Juli 2023 09:36)

    Hallo, wäre es eine Möglichkeit, der "Traktor" auf 45km/h beschränken und sein Fahrzeugausweis entsprechend ändern lassen?

  • #20

    Quadcenter Heinzmann (Sonntag, 09 Juli 2023 17:23)

    Sushi

    Dies ist so pauschaö nicht zu sagen ausser 45km/h dies wird dir keiner so offiziell machen. 30;40,60,75,90 km/h regelungen ja aaaaaber auch nicht alle. Je nach Marke und Typengenehmigungen die dahinter stehen. Für eine wirkliche Abköärung bitte direkt den Kontakt aufnehmen